SPD/Grüne/FWG poltern lieber anstatt Anträge gründlich zu lesen

(22.06.2015) Die CDU-Kreistagsfraktion mahnt die Kreis-Koalitionäre zur Sachlichkeit, Gründlichkeit und Konzentration beim Lesen der Anträge.
Mit Begriffen wie "wildem Aktionismus und Populismus" betitelten Lutz Schlünsen (SPD), Axel Hilker (Grüne) und Bettina Hansen (FWG) den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Unterstützung der Schüler- und Elternvertretungen an den kreiseigenen Schulen. Eine Anfrage aus den Reihen der SPD/Grünen/FWG-Kooperation habe zudem ergeben, dass die betreffenden Gremien "bereits Geld" erhielten.

Dabei geht das Kooperations-Gepolter aus Sicht des bildungspolitischen Sprechers der CDU, Tade Peetz, gründlich am Thema vorbei:
"Auf die Rechtslage haben wir in der Antragsbegründung selbst hingewiesen. Unser Antrag zielt darauf ab, pro Schule für Eltern- und Schülervertretung ein Budget in Höhe von 1000 Euro einzurichten. Ob diese dann ausgeschöpft werden oder nicht, wird sich zeigen und ist abhängig von der Aktivität des jeweiligen Schulgremiums. Dass eine SV an einem Gymnasium ein paar hundert Euro im Jahr braucht, steht wohl außer Frage. Gleiches gilt in dieser Höhe dann auch für Elternvertretungen."


Nach Kenntnis der CDU sieht der Kreishaushalt bisher nur Budgets für Schülervertretungen vor, Kosten von Elternvertretungen müssten aus dem Schulverwaltungshaushalt getragen werden. Nach §§ 75,80 SchulG trägt der Schulträger die Kosten für die Tätigkeit der Schüler- und Elternvertretungen im Rahmen der in den Haushaltsplänen zur Verfügung gestellten Mittel in der Schule. Nach Ansicht der CDU solle dazu auch ein klar bezeichnetes Budget eingerichtet werden. "Wenn Elternvertreter kein eigenes Budget haben, scheuen diese sich möglicherweise auch, Aufwendungen bei Schulleitungen geltend zu machen", vermutet Peetz.

Es sei im Übrigen höchst bemerkenswert, dass die SPD/Grünen/FWG-Koalition mehr als fünf Wochen nach Antragstellung durch die CDU-Kreistagsfraktion gebraucht habe, um selbst Stellung zu nehmen. Und dies auch nur mit Hilfe der Anfrage an die Kreisverwaltung.
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