Landesregierung lässt Schulträger weiter auf den Inklusions-Kosten sitzen

(13.01.2014) Die Beibehaltung des Finanzierungsvorbehaltes für Inklusionsmaßnahmen wie zum Beispiel barrierefreie Schulen im kommenden Schulgesetz wird die Schulträger auch nach dessen Verabschiedung im Landtag finanziell weiter belasten.

"Man kann nicht einerseits die Integration von jungen Menschen mit Behinderungen in das Regelschulsystem zu einem bildungspolitischen Kernanliegen der rot-grünen Landespolitik erheben und andererseits die kommunalen Schulträger mit den Kosten dafür alleine lassen", so der schulpolitische Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion, Tade Peetz.


Dieses Prinzip der "Inklusion nach Kassenlage" widerspricht der gerade in Wahlkampfzeiten so häufig geforderten Chancengerechtigkeit. Die Schulträger benötigen hierbei eine finanzielle Hilfe durch das Land, ansonsten werden die für die Kommunen ohnehin schon stark belastenden Schulkostenbeiträge noch weiter steigen. Wenn das Land den Kommunen zusätzliche Aufgaben überträgt, gebietet es der Konnexitätsgrundsatz, auch die Kosten dafür zu tragen.

"Leider", so Peetz, "haben die Kieler Koalitionäre an dieser Stelle eine Chance auf eine glaubwürdige und nachhaltige bildungspolitische Maßnahme vertan."

Nach §5 (2) SchulG sollen Schülerinnen und Schüler unabhängig von dem Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam unterrichtet werden, soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf entspricht.
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