CDU-Anträge ermöglichen Kreis-Schulen nächste Schritte zur „Digitalen Schule“

(20.09.2018) Einstimmig hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreises Plön einem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zugestimmt. Dieser sieht vor, im Stellenplan 2019 für die vier Schulstandorte in Heikendorf, Lütjenburg, Plön und Preetz zusammen zwei Administratoren einzustellen, die sich um die zunehmend aufwändiger und komplexer werdende Einrichtung und Wartung der IT-Infrastruktur kümmern sollen.

Bereits seit Anfang 2017 verfügen alle Schulen in Trägerschaft des Kreises Plön überleistungsfähige Glasfaseranschlüsse. Die Entscheidung dazu hatte der Kreistag im Oktober 2015 mit knapper Mehrheit ebenfalls auf Antrag der CDU-Fraktion getroffen. Seither wurde an den Schulen intensiv weiter an gearbeitet und geplant, wie an den jeweiligen Medienkonzepten und Medienentwicklungsplänen deutlich wurde, die im Ausschuss präsentiert wurden.

"Der Kreis ist als Schulträger in der Pflicht, die angeschaffte Technik auch zu warten und in Betrieb zu halten. Dies kann nicht hauptsächlich von Lehrkräften neben ihrem Unterricht geleistet werden. Mit den neuen Systemadministratoren wollen wir dazu beitragen, die Lehrkräfte zu entlasten und gleichzeitig durch die Professionalisierung eine höhere Zuverlässigkeit in der Verfügbarkeit der Technik zu gewährleisten", so die Kreistagsabgeordneten Tade Peetz und André Jagusch.


Ebenfalls einstimmig folgte der Ausschuss einem weiteren Antrag der CDU-Fraktion: Im kommenden Jahr sollen 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, um den Schulen zu ermöglichen, einen Pool an digitalen Endgeräten (z.B. Tablets, Notebooks) anzuschaffen, die Schülerinnen und Schülern für den Unterricht zur Verfügung gestellt wer-den, die keine geeigneten eigenen Geräte besitzen.

Die Schulen setzen in ihren Konzepten stark darauf, dass die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Geräte zur Nutzung mit in den Unterricht bringen. Dieses Konzept bezeichnet sich als BYOD ("bring your own device") und ist insbesondere auch Grundlage bei der Einrichtung von "digitalen Klassen".

Jagusch und Peetz: "Erfahrungen zeigen, dass etwa 92% der Schülerinnen und Schüler über geeignete eigene Geräte verfügen. Für die verbleibenden 8% stehen wir als Schulträger in der Pflicht. Keine Schülerin und kein Schüler soll daran gehindert sein, von digitalem Unterricht zu profitieren, weil die Eltern eventuell keine Möglichkeit haben, ihren Kindern ein entsprechendes Gerät zu finanzieren. Mit unserem Beschluss sind wir einen weiteren großen Schritt in diese Richtung gegangen."
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